Vertretungskonzept in der

Theodor-Storm-Schule Hohn

 

 

Stand: 11-2011

 

Im Vertretungsfall gelten folgende Regelungen, um Unterrichtsausfall zu vermeiden bzw. zu minimieren:

  • Doppelsteckungen werden aufgehoben und die freiwerdenden Lehrkräfte übernehmen den Vertretungsunterricht.
  • Lehrkräfte und Mitglieder der Schulleitung unterrichten während ihrer Verwaltungszeiten.
  • Lehrkräfte übernehmen Vertretungsstunden in ihren Freistunden und unterrichten damit
    über ihr Stundensoll hinaus.
  • Nach Möglichkeit werden die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden an anderer Stelle ausgeglichen.
  • Lehrerkräfte betreuen 2 Klassen.
  • Weiteres pädagogisches Personal betreut eine Klasse.
  • Stillarbeit, Betreuung/Beaufsichtigung durch eine Lehrkraft aus der Nachbarklasse, externe Kräfte oder Patenschüler
  • Eine Klasse wird auf 2 Parallelklassen aufgeteilt.
  • angeordnete Mehrarbeit

Für den kurzfristigen Vertretungsunterricht liegen für jede Klasse Arbeitsmaterialien parat, die nur für diesen Zweck
erarbeitet wurden. Bei längerfristiger Vertretung erfolgt der Unterricht nach dem Stoffverteilungsplan oder
den Fachcurricula in Abstimmung mit den Lehrkräften der Parallelklassen oder Fachleiter.

Auf Eigenlernzeiten der Schüler zu Hause wird verzichtet, da dies die Statistik des Unterrichtsausfalls schönt.

Bei Langzeiterkrankungen erhält die Schule in der Regel Ersatz oder Kollegen stocken ihre Stundenzahl
vorübergehend auf. Werden die Lehrerwochenstunden nicht voll ersetzt, wird versucht, den Unterrichtsausfall
durch Vertretungsmaßnahmen (siehe oben) zu minimieren.